1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Geltungsbereich und Anwendung

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) der „willhaben internet service GmbH & Co KG“, Landstraßer Hauptstraße 97 – 101, 1030 Wien (im Folgenden kurz „willhaben“) gelten für die Internetseite www.willhaben.at sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains und Webseiten, im Zusammenhang mit der Verwendung der willhaben AD Manager Plattform.

Diese AGB finden Anwendung auf alle Aufträge, Bestellungen und Rechtsgeschäfte zwischen willhaben einerseits und dem Kunden andererseits, die über die willhaben AD Manager Plattform abgeschlossen werden. Sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten der vorgenannten Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von willhaben angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

Willhaben bietet in Kooperation mit „DanAds“ (Danads International AB, Norra Malmvägen 143 191 62 Sollentuna, Schweden) Kunden eine Möglichkeit an, Werbung/Werbeeinschaltungen via dem Self Service Tool „willhaben AD Manager Plattform“ auf www.willhaben.at (Desktop und Mobile Version) zu platzieren. Die Inanspruchnahme der willhaben AD Manager Plattform ist nur voll geschäftsfähigen, zumindest 18 Jahre alten, natürlichen Personen und juristischen Personen gestattet, die Unternehmer iSd KSChG sind.

1.2. Entgegenstehende AGB

Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn sich willhaben diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.3. Künftige Geschäfte

Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern unter Verwendung der willhaben AD Manager Plattform, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen wird. 

1.4. Änderungen der AGB

willhaben behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Auf die Änderung wird der Kunde durch Zusenden einer E-Mail hingewiesen. Bei Weiternutzung der willhaben AD Manager Plattform gilt die Zustimmung zu den geänderten AGB als erteilt.

1.5. Digital Advertising Werberichtlinien

Es gelten die „willhaben Digital Advertising – Werberichtlinien für den willhaben Ad Manager“ als Teil dieser AGB.

2. Verträge / Werbung / Services / rechtliche Rahmenbedingungen

2.1. Zugangsdaten und Daten

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Passwort, etc.) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat Missbrauch bzw. unbefugte Nutzung willhaben sofort schriftlich über den Reiter „Support“ auf der willhaben AD Manager Plattform zu melden. Bis dahin wird dem Kunden jeder Zugriff und jede mit seinem Benutzerkonto zusammenhängende Handlung oder Inanspruchnahme von Leistungen zugerechnet.

2.2. Abschluss eines Vertrags

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag mit willhaben durch interaktives Auswählen der Produkte/Services via der willhaben AD Manager Plattform zustande kommt.

Die angegebenen Daten des Kunden müssen richtig, vollständig, wahrheitsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sein. willhaben ist berechtigt, Kunden-Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zuzusenden.

willhaben ist jederzeit berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise zu fordern (Gewerbeschein, Vollmacht, Firmenbuchauszug, etc.).

willhaben behält sich vor, insbesondere aus nachstehenden Gründen – und ohne jeglichen Ersatzanspruch des Kunden – den Vertrag abzulehnen, aufzulösen, den Kunden zu sperren bzw. eingestellte Werbung ersatzlos zu löschen bzw. zu entfernen

  • bei Zuwiderhandeln gegen diese AGB inkl. der „willhaben Digital Advertising – Werberichtlinien für den willhaben Ad Manager
  • bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung des Internetdienstes oder der Leistungen von willhaben
  • bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wesentliche Vertragsbestimmungen, die guten Sitten, das Ansehen oder berechtigte Interessen von willhaben oder einem Partnerunternehmen
  • bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und willhaben oder dem Kunden und einem Partnerunternehmen wegen Verletzung von wesentlichen Vertragsbestimmungen durch den Kunden
  • bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben bei der Bestellung oder Nichtbeibringung geforderter Nachweise oder Unterlagen
  • bei fehlender behördlicher Genehmigungen (z.B. Gewerbeberechtigung), fehlender Rechts-, oder Geschäftsfähigkeit
  • bei Zahlungsverzug gegenüber willhaben oder einem Partnerunternehmen 
  • bei bewusstem Übergehen der willhaben Gebührenstruktur
  • bei beanstandeten Werbeeinschaltungen durch den Österreichischen Werberat
  • wenn willhaben von einem berechtigten Dritten unter Bezugnahme auf die konkreten Gründe schriftlich aufgefordert wird, die Werbung wegen (insbesondere aber nicht nur) wettbewerbswidrigen Inhaltes zu löschen

Alle Rechte und Pflichten, die der Kunde gemäß diesen AGB und den willhaben Digital Advertising Guidelines übernimmt, gelten auch für Mitarbeiter des Kunden, sonstige Dritte (Erfüllungsgehilfen) wie vom Kunden beauftragte Werbeagenturen, denen dieser Dienst berechtigterweise zur Nutzung überlassen wurde. Kunden haften für zurechenbare Dritte wie für eigenes Verschulden.

2.2.1. Selbstregistrierung über die willhaben Ad Manager Plattform

Mit der Selbstregistrierung auf der willhaben Ad Manager Plattform schließt der Kunde einen Nutzungsvertrag mit willhaben gemäß den gegenständlichen AGB und den willhaben Digital Advertising Guidelines ab. Der Kunde ist damit berechtigt, die willhaben Ad Manager Plattform nach Maßgabe und innerhalb der Grenzen dieser AGB zu nutzen. Der zulässige Umfang der Nutzung ergibt sich aus der Art und technischen Gestaltung des Nutzerkontos des Kunden. 

Der Kunde bucht nach Maßgabe von Punkt 2.3. dieser AGB  einzelne Werbeleistungen/Werbekampagnen kostenpflichtig über den willhaben AD Manager – hierüber werden mit Buchung jeweils separate Einzelverträge abgeschlossen.

Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. willhaben behält sich vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3. Allgemeine Bestimmungen zur Buchung / zum Vertragsabschluss

Der Kunde kann nach Anlegen eines Benutzerkontos via der willhaben AD Manager Plattform  Werbung (Werbekampagnen) schalten bzw. buchen. Die Parameter wie Laufzeit, Budget, Kosten (per Impression), Zielgebiet (geografisch), Bereiche, Zielgruppe und Endgeräte legt der Kunde selbst fest. Der Kunde ist für seine Eingaben und die damit potentiell erreichte Werbezielgruppe selbst verantwortlich.  

Die technische Eignung der zu schaltenden Werbung wird im Buchungsprozess insofern eingeschränkt, als nur bestimmte, vom System zugelassene Dateiformate hochgeladen werden können. Die technisch möglichen Dateiformate werden im Buchungsprozess angezeigt. willhaben ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen (z.B. Fotos, Videos, etc.) für die Veröffentlichung geeignet zu optimieren bzw. aus Sicherheitsgründen zu verändern.

Der Kunde garantiert, dass sich die Unterlagen wie vereinbart eignen. willhaben übernimmt für gelieferte/hochgeladene Unterlagen keine Haftung und ist – sofern nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – insbesondere nicht verpflichtet, diese vorher auf Tauglichkeit zu prüfen oder an den Kunden rückzuübermitteln. 

Während der vereinbarten Laufzeit der Werbeeinschaltung ist es nicht möglich, diese anzupassen oder zu ändern. 

willhaben stehen alle Rechte an der Auswahl, Koordination, Anordnung, Platzierung und Erweiterung einer Werbung (z.B. Werbung, Hyperlinks, Funktionen, Angebotsrechner) zu.

Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

Die Werbeschaltungen werden nach der vereinbarten Laufzeit automatisch deaktiviert. 

Der Kunde ist verpflichtet, seine Werbung so zu gestalten, dass diese eindeutig und für jedermann als solche zu erkennen ist. Im Zweifelsfall hat der Kunde seine Werbung als solche gut erkennbar zu bezeichnen; dies beispielsweise durch den Zusatz „Werbung“. Allfällige werberechtliche Vorschriften, die den Kunden treffen, sind vom Kunden einzuhalten. willhaben übernimmt hierfür keine Haftung. 

Ebenso hat der Kunde willhaben alle erforderlichen Informationen zur Erfüllung von allfälligen Informationspflichten, die willhaben treffen, zur Verfügung zu stellen (z.B. auf Grund von Art. 26 Digital Services Act). Für die Richtigkeit von Identitätsangaben von Werbetreibenden, die gemäß allfälliger gesetzlicher Offenlegungspflichten von willhaben offengelegt werden müssen, ist willhaben nicht verantwortlich. Sofern keine Zurverfügungstellung derartiger gesetzlich erforderlicher Informationen durch den Kunden erfolgt, ist willhaben berechtigt, einzelne Werbeausspielungen für welche die Information seitens des Kunden nicht an willhaben übermittelt wurde ohne weiteren Grund und ohne Kostenersatz zu unterlassen.

Alle Informationen zu Laufzeiten der Werbungen und Erklärungen zu den Produkten sind im Buchungsprozess der willhaben Ad Manager Plattform abrufbar und ersichtlich.

willhaben ist zur Prüfung der Werbeschaltung auf Rechtskonformität und zur Anregung notwendig erscheinender Änderungen berechtigt, aber nicht verpflichtet. willhaben kann rechtlich notwendig erscheinende Eingriffe auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vornehmen (z.B. Löschen von Verlinkungen zu Mitbewerbern, Kennzeichnung als „Werbung“, etc.).

Die Überprüfung und allfällige Änderung der Werbung in Bezug auf inhaltliche, rechtliche, zeitliche oder sonstige Richtigkeit, Aktualität, etc. sowie die Deaktivierung und das Löschen obliegt  auch nach Schaltung der Werbung bis zum Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums dem Kunden. 

2.4. Bedingungen für Werbeschaltung / Werbemittel via willhaben Ad Manager Plattform

Alle Werbeinhalte müssen den „willhaben Digital Advertising – Werberichtlinien für den willhaben Ad Manager“ entsprechen. 

Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (z.B. Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen vom Kunden gem. einer Mindestfrist von 3 Werktagen vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und unseren Vorgaben entsprechend via der willhaben AD Manager Plattform hochgeladen werden. Lädt der Kunde unvollständige, fehlerhafte oder nicht den Vorgaben von willhaben und diesen AGB inkl. der willhaben Digital Advertising Guidelines entsprechende Werbung hoch, behält sich willhaben vor, die Werbung nicht live zu schalten bzw. den Kunden zur Verbesserung der Werbung aufzufordern. Vom Kunden nicht zeitgerecht durchgeführte Verbesserungen gehen zu Lasten des Kunden und führen zu einem späteren Kampagnenstart als vom Kunden gebucht bzw. vorgesehen.

Ausschließlich der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Werbung. Er haftet insbesondere dafür, dass die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Kunde garantiert und versichert, dass er über sämtliche zur Verbreitung erforderlichen Rechte verfügt, sohin entweder der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videos etc.) ist oder solche erworben hat.

Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen (z.B. AdImpressions) für einen Kunden durch willhaben nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden,wird der Wert der nicht gelieferten Impressions berechnet und auf jene Kreditkarte zurückerstattet, die der Kunde bei der Buchung der Kampagne verwendet hat. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Kreditkarte gültig ist. Im Falle einer ungültigen Kreditkarte hat sich der Kunde zur Auszahlung des rückzuerstattenden Betrages an DanAds (Danads International AB, Norra Malmvägen 143 191 62 Sollentuna, Schweden; support@danads.se) zu wenden. willhaben ist es alternativ und nach eigenem freien Ermessen zur Rückerstattung des aliquoten Buchungsentgelts bei zu erwartender Nichterreichung der Ad-Impressions innerhalb des gebuchten Zeitraumes erlaubt, das Werbemittel in artverwandten Audiences/Kategorien auszuspielen (zu jener Audience/Kategorie, die der Kunde gebucht hat) und, falls dies zweckmäßig erscheint, das frequency Cap (Anzahl der Aufrufe pro User pro Tag) zu erhöhen um die gebuchten Ad-Impressions zu erreichen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen für ein Leistungsvolumen besteht in diesen hier angeführten Fällen nicht.

Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen durch den Kunden bzw. das übermittelte Werbemittel zur Schaltung der Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions, u. a.) ist willhaben von allen daraus entstehenden Ansprüchen freigestellt. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist ausgeschlossen.

Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, nicht gewährleistet werden kann, ist willhaben unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich von der Seite zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit.

Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg über die willhaben AD Manager Plattform zu erfolgen. Diese Daten müssen den gesetzlichen Anforderungen  (z.B. E-Commerce-Gesetz) zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch die Gewerbeordnung, das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen.

Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.

willhaben gibt weder eine Gewährleistung noch eine Garantie über die Aufteilung der Ad- Impressions während der Werbekampagne. willhaben ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen und Links aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen berechtigten Gründen (z. B. Verstoß gegen die guten Sitten oder das Ansehen von willhaben) zurückzuweisen oder nachträglich unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Kunden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehest möglich informiert wird.

2.5. Entfernung von Werbeschaltungen durch willhaben

willhaben behält sich das Recht vor, Werbeschaltungen zu entfernen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. der „willhaben Digital Advertising Guidelines“ verstoßen oder sich negativ auf die Leistung der Website, andere Werbe- oder Anzeigenplatzierungen oder die Benutzererfahrung auswirken.

2.6. Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt durch DanAds im Namen und im Auftrag von willhaben. Der Kunde leistet Zahlungen leistungsbefreiend an DanAds, welche das Inkasso für willhaben übernimmt. Der Kunde kann sich die Rechnung in seinem Dashboard auf der AD Manager Plattform selbst downloaden. Die Rechnung gilt dem Kunden als zugegangen, sobald die Rechnung im Dashboard abrufbar ist.

3. Support und Auswertung

Der Support für Kunden, die via willhaben AD Manager Plattform Werbung schalten, erfolgt über das Dashboard. Der Kunde hat nach seinem Log-In die Möglichkeit, seine Werbeanzeigen zu verwalten, die Leistungen und Auswertungen einzusehen und ggf. Änderungen vorzunehmen. Bei technischen Fragen hat der Kunde über das „Help Center“ die Möglichkeit, Antworten zu seinen Fragen zu erhalten. Ebenfalls hat der Kunde die Möglichkeit über den Reiter „Support“, seine Anliegen zu den gebuchten Werbungen im willhaben AD Manager an willhaben heranzutragen.

4. Urheber-/ Leistungsschutzrechte

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Gestaltung der Webseiten von willhaben bzw. eines Inserats oder einer Werbeeinschaltung eines Dritten zu beeinflussen (z.B. optisch, strukturell). Dem Kunden ist weiters nicht gestattet, willhaben zuzurechnendes geistiges Eigentum (z.B. Designelemente der Website oder Marke, Logo oder Typografie) zu verwenden. Der Kunde ist selbst verantwortlich und übernimmt willhaben keinerlei Haftung für Ansprüche aus der Verletzung von geistigem Eigentum Dritter durch eine Werbung des Kunden.

5. Haftung und Gewährleistung

Sofern alle technischen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Werbung vom Kunden geschaffen wurden und auch sonst kein triftiger Grund gegen die Veröffentlichung spricht, wird die Werbung zu dem vom Kunden gebuchten Zeitpunkt/Zeitraum auf willhaben unter www.willhaben.at veröffentlicht. 

willhaben haftet nicht für einen bestimmten Erfolg einer Werbung, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

Sofern abrufbare Werbungen von Kunden oder in deren Auftrag eingestellt und zugänglich gemacht werden, übernimmt willhaben keine wie immer geartete Haftung für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit, Missbrauch, Schreib- und Übermittlungsfehler, etc., von Identitätsangaben von Kunden bzw. die Erreichbarkeit der Personen aufgrund angegebener Informationen.

Der Kunde des Internetdienstes erklärt, dass er die Nutzung des Internetdienstes nur im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmung und ohne Verletzung von Rechten Dritter durchführt. Insbesondere erklärt der Kunde die urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, markenschutzrechtlichen und sonstigen zustehenden Rechte Dritter nicht ohne deren Zustimmung zu nutzen, zu bearbeiten, zu verfälschen, zu löschen oder unkenntlich zu machen.

Der Kunde erklärt, willhaben in jedem Fall von etwaigen Ansprüchen Dritter, die in seinem Verantwortungsbereich gegründet sind, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich daher, willhaben vollständig (Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten) schad- und klaglos zu halten, falls willhaben wegen vom Kunden eingestellter und damit veröffentlichter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, insbesondere durch Privatanklagen wegen Beleidigung, übler Nachrede, Kreditschädigung nach dem Strafgesetz oder durch Verfahren nach dem MedienG., dem UrheberrechtsG sowie sonstigen Immaterialgüterrechten, dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) in Anspruch genommen wird.

Die Gewährleistung von willhaben gegenüber Kunden erstreckt sich nur auf die dem derzeitig üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der entgeltlichen Werbeschaltung sowie auf die entsprechende Verfügbarkeit von Daten. 

Reklamationen: Beanstandungen aller Art der Werbung sind – sofern keine Selbsteingabe/Änderung erfolgte –unverzüglich längstens innerhalb von 2 Werktagen nach Erscheinen/Änderung der Werbung vom Kunden über den Reiter “Support” auf der willhaben AD Manager Plattform an willhaben  und unter Anführung des Reklamationsgrundes mitzuteilen. Danach gilt die Werbung als mängelfrei anerkannt.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die korrekte Erfassung der Werbung, Foto- und sonstiges Material ist in dem menüdefinierten Format in einwandfreiem Zustand einzustellen. 

Willhaben haftet nicht für die Kompatibilität des Internetdienstes mit der Hard-, Software, für die ständige Verfügbarkeit, für Viren, Missbrauch oder Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden aufgrund von ungeeigneter, verwendeter Hard- und Software sowie für Fehlfunktionen, die aufgrund der Internetanbindung oder die sonst aus der Nutzung der Daten oder des Internetdienstes entstehen. Die Kunden sind auch selbst dafür verantwortlich, welche Verlinkungen sie in Anspruch nehmen.

Willhaben haftet auch nicht für einen Ausfall der Server von willhaben oder der willhaben AD Manager Plattform, der gesamt nicht länger als 3% jedoch mindestens 48 Stunden innerhalb der vertraglich vereinbarten Werbeschaltung andauert. Willhaben weist darauf hin, dass willhaben seine Leistungen aus notwendigen Gründen einschränken. Vorübergehend einstellen kann (z.B. Wartung, Sicherheits-, Kapazitäts-, Verbesserungsarbeiten). Diese Maßnahmen stellen keinen Ausfall dar und können auch nicht, selbst wenn sie im selben Leistungszeitraum, in dem ein Ausfall vorkommt, vorgenommen werden, zu einer Ausfallszeit addiert werden.

Sofern willhaben nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung von willhaben auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung von willhaben, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, atypische Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelschäden, mittelbare- und Folgeschäden, Schäden Dritter, etc. ist ausgeschlossen.. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten. 

Eine Haftung von willhaben für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Kriegsverbrechen, Erdbeben) ist ausgeschlossen.

6. Verrechnung und Bezahlung via Kreditkarte

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Entgelte, die in der willhaben AD Manager Plattform eingesehen werden können.  Kunden tragen alle mit ihrer Zahlung verbundenen Kosten und Spesen, wie beispielsweise Bankspesen, Manipulationsgebühren, Gebühren von Kreditkartenanbietern. 

Die Bezahlung erfolgt vor Aktivierung der Leistung und hat gemäß dem angeführten Zahlungsmittel (derzeit ausschließlich via Kreditkarte und Debitkarte) zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt via dem Zahlungsdiensteanbieter Stripe.

willhaben ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch eine Gesamtrechnung für alle Leistungen von willhaben auszustellen; dies unabhängig davon, ob diese Leistungen aus unterschiedlichen Verträgen geschuldet werden.

Bei Bezahlung mittels Kreditkarte oder Debitkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die nicht gesperrt bzw. abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall können dem Kunden Verzugszinsen verrechnet werden.

Da die Bezahlung auf der Plattform über einen Payment Provider abgewickelt wird, haftet willhaben nicht für die Sicherheit der Daten bzw. durch Fehler des Payment Providers verursachte Falschbuchungen.

willhaben haftet nicht für einen von willhaben nicht zu vertretenden Missbrauch, Diebstahl, Verlust, etc. der Zugangsdaten.

Für den Fall, dass willhaben den Kunden berechtigterweise sperrt oder die Werbung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, löscht, lässt dies den Anspruch von willhaben auf Zahlung des vereinbarten Entgelts unberührt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

Die Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen jeweils gültigen Gebühren, Steuern, Abgaben (z.B. 5% Werbeabgabe).

Soweit nachträglich Steuern oder sonstige Abgaben eingeführt oder vorgeschrieben werden, gehen diese zu Lasten des Kunden.

7. Laufzeit, Kündigung und Sperre

7.1. Nutzungsvertrag

Der mit dem Kunden auf Grund der Registrierung des Kunden nach Maßgabe des 2.2.1. dieser AGB und der Digital Advertising Guidelines, geschlossene Nutzungsvertrag zur Nutzung der AD Manager Plattform kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Der Kunde hat zu diesem Zweck die Kündigung an den Support (3. dieser AGB) auszusprechen. Die Kündigung des Nutzungsvertrages zur Nutzung der Ad Manager Plattform während einer oder mehrerer laufender Werbeeinspielung/Werbekampagne auf Grund eines Einzelvertrages ist nicht möglich bzw. zulässig. 

willhaben kann den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats kündigen. Die Kündigung erfolgt durch eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

willhaben ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos aufzulösen (außerordentliche Kündigung). Wichtige Gründe sind insbesondere die in Punkt 2.2. genannten Gründe. In diesem Fall wird neben der Auflösung des Nutzungsvertrages eingestellte Werbung ersatzlos (ohne Kostenersatz) fristlos gelöscht bzw. entfernt.

Nach Beendigung des Vertrags hat der Nutzer keinen Zugang mehr zu den von ihm bereitgestellten oder generierten Informationen. Gesetzliche (insb. datenschutzrechtliche) Rechte des Nutzers bleiben davon unberührt.

7.1. Einzelverträge

Einzelverträge über Werbeleistungen/Werbekampagnen (siehe 2.2.1. und 2.3.) können vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung im Dashboard des Kunden gekündigt werden. Der Kunde erhält in diesem Fall den aliquoten Wert der noch nicht gelieferten AD-Impressions auf seine Kreditkarte zurückgebucht. Der Wert der nicht gelieferten Impressions wird berechnet und auf jene Kreditkarte rückerstattet, die der Kunde für den Kauf der Kampagne verwendet hat. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Kreditkarte gültig ist, im Falle einer ungültigen Kreditkarte hat sich der Kunde zur Auszahlung des rückzuerstattenden Betrages an den Zahlungsdiensteanbieter Stripe zu wenden.

8. Schlußbestimmungen

8.1. Geheimhaltung

Informationen, Daten, Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Ideen, Know-How, Codes etc. (kurz „Informationen“), die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu willhaben bekannt werden, unterliegen – unabhängig auf welchem Weg diese zugegangen sind (elektronisch, print, etc.) der strengen Vertraulichkeit. Ausgenommen sind solche Informationen, die bereits allgemein öffentlich bekannt oder sonst öffentlich zugänglich sind oder ausdrücklich von willhaben als nicht vertraulich bezeichnet werden. Dem Kunden ist es daher untersagt, vertrauliche Informationen selbst außerhalb des Vertragszweckes zu nutzen, noch diese Dritten unberechtigt zur Verfügung zu stellen. Die Vertraulichkeit gilt auch nach einer allfälligen Vertragsbeendigung als vereinbart.

8.2. Rechtsnachfolge

Alle Rechte und Pflichten sind auf Rechtsnachfolger (Einzel-, Gesamtrechtsnachfolge) wirksam zu überbinden. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten an Dritte ist dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von willhaben nicht gestattet.

8.3. Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen im Zuge des Internetdienstes mit willhaben abgeschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen von Schriftformerfordernis.

8.4. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt und tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

8.5. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen willhaben und den Kunden des Dienstes findet österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPR bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von willhaben. Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen, gilt das sachlich und örtlich  in Betracht kommende Gericht für Wien vereinbart.