willhaben Digital Advertising – 

Werbemittel Richtlinien für den willhaben Ad Manager

 

Die willhaben Digital Advertising Guidlines für Werbung (im Folgenden “Richtlinie”) wurden entwickelt, um einen umfassenden Überblick über die Anforderungen an Werbung auf der Website willhaben.at im Zuge der Nutzung der willhaben Ad Manager Plattform zu bieten. Diese Richtlinie gilt für die Internetseite www.willhaben.at sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains und Webseiten (im Folgenden “Webseite”) bei Verwendung der willhaben AD Manager Plattform. 

willhaben behält sich das Recht vor, Werbung ohne Kostenersatz abzulehnen oder zu entfernen bzw. Nutzer von der Nutzung der willhaben AD Manager Plattform auszuschließen, die gegen diese Richtlinie verstoßen.

In Punkt 1 dieser Richtlinie ist festgehalten, welche Anforderungen allgemeiner Natur an Werbung/Werbematerial gestellt wird. In Punkt 2 dieser Richtlinie ist festgelegt, welche Werbekategorien auf der Webseite nicht bzw. nur eingeschränkt zulässig sind.

 

Allgemeine Anforderungen an Werbung auf der Webseite

Werbematerial, welches auf der Webseite ausgespielt werden soll, muss

  • diese Werberichtlinien sowie alle anderen Bedingungen und Richtlinien von willhaben einhalten, die für die Ausspielung der Werbung in Geltung sind, sowie geltende Gesetze und gute Sitten einhalten.
  • den Standards für Online-Werbung entsprechen, die von der IAB Österreich veröffentlicht wurden und hier verfügbar sind.
  • von ausreichender Qualität sein – insbesondere professionelle Designstandards erfüllen und geeignete Bildauflösungen haben.
  • Usern die volle Kontrolle über Rich-Media-Einheiten lassen, d. h. die Möglichkeit bieten, Overlays, Player usw. zu beenden, zu schließen oder zu minimieren.
  • ein statisches oder animiertes Ersatz-Werbeformat enthalten, das an User mit schwacher Leistung und geringen Kapazitäten, ohne ausreichende Plugins oder bei deaktiviertem JavaScript, ausgeliefert wird.
  • den Werbetreibenden und/oder die Marke klar identifizieren.
  • inhaltlich mit der Website übereinstimmen, auf die man gelangt, wenn man auf die Werbeanzeige klickt.

Werbematerial, welches auf der Webseite ausgespielt werden soll, darf nicht

  • Stereotypen basierend auf Geschlecht, Rasse, Sexualität oder Religion fördern. 
  • provokativ sein und das Publikum der Website verärgern oder geistiges Eigentum negativ beeinflussen. 
  • sensationsorientierte Gewalt, Kriminalität, Nacktheit oder vulgäre Aktivitäten enthalten.
  • automatische Tonwiedergabe enthalten. 
  • die korrekte Webseiten-Funktionalität, Analysen und/oder andere Werbung beeinträchtigen.
  • Ausführbare/Installationsdateien enthalten oder zu deren Download auffordern. 
  • Cookies von Drittanbietern (z. B. dritte, vierte usw.) für Vor- oder Wiederansprechen setzen.
  • eine Reihe von epileptischen Blitzen, Stroboskopeffekten oder schnellen Übergängen enthalten.
  • Inhalte, die als Blog, Bewertung, Pressemitteilung, Simulation von Nachrichtenberichterstattung oder eine andere Form der verdeckten Werbung enthalten.
  • Designelemente von willhaben oder anderes geistiges Eigentum (wie Name, Logo oder Typografie) von willhaben enthalten.
  • irrelevante, irreführende, falsche oder irreführende Informationen enthalten.
  • andeuten, dass willhaben einen Werbetreibenden, ein Produkt, eine Marke oder ein Angebot unterstützt, es sei denn, es liegt eine Vereinbarung mit willhaben vor, die ausdrücklich die Zustimmung von willhaben vorsieht.
  • zielgerichtete Botschaften auf Basis des Verhaltens oder der persönlichen Informationen eines Benutzers enthalten (Werbung kann ein Feld für Benutzer enthalten, um Daten einzugeben, oder ein Dropdown-Menü für Benutzer, um ihre eigene Auswahl zu treffen).
  • personenbezogene Daten iSd Datenschutz-Grundverordnung von Nutzern der Webseite über eine Anzeige, ein Widget, ein Tool oder Ähnliches, die auf der Webseite platziert sind, sammeln, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von willhaben. Eine solche Genehmigung kann nach alleinigen Ermessen von willhaben erteilt oder verweigert werden.
  • Inhalt enthalten, welches Unternehmen oder Dienstleistungen/Produkte darstellt, die in direktem Konkurrenzverhältnis zu willhaben (insb. andere Marktplätze/Online-Plattformen) stehen.
  • mehr als 2 Schleifen (3 Wiedergaben) enthalten.

 

Nicht zulässige Werbekategorien bzw. eingeschränkt zulässige Werbekategorien 

willhaben will ein positives und userfreundliches Umfeld für seine User schaffen. Aus diesem Grund sind gewisse Werbeinhalte absolut unzulässig (unzulässige Werbekategorien). Manche Werbeinhalte sind nur zulässig, wenn seitens des Werbetreibenden die entsprechenden Bedingungen eingehalten werden (eingeschränkt zulässige Werbekategorien).

Wir setzen Technologien ein, um unzulässige Werbekategorien automatisiert zu identifizieren. Darüber hinaus werden Werbungen manuell stichprobenartig gesichtet.

 

Unzulässige  Werbekategorien

Erwachseneninhalte

  • Humor, Bildmaterial, Texte, Videos oder Audioinhalte, die für Minderjährige ungeeignet sind, sind untersagt.
  • Werbung für Produkte zur sexuellen Leistungssteigerung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Testosteron-Booster oder andere Produkte zur Steigerung der sexuellen Leistung, des Verlangens, des Vergnügens oder der Ausdauer, ist untersagt.
  • Dating, Kontaktanzeigen und Einführung für Beziehungen.

Drogen- und pharmazeutische Inhalte

  • Werbung, die die Verbreitung, den Gebrauch oder den Anbau illegaler Substanzen oder Substanzen von fragwürdiger Legalität erleichtert, ist nicht gestattet.
  • Werbung, die die Verbreitung oder den Gebrauch illegaler Drogenutensilien erleichtert, was jegliche legale Ausrüstung, Produkte oder Materialien umfasst, die modifiziert sind, um illegale Substanzen oder Substanzen von fragwürdiger Legalität herzustellen, zu verwenden oder zu verbergen, ist untersagt.

Hassreden-Inhalte

  • Werbung, die Hassreden enthält, erleichtert oder fördert (oder Hassreden enthalten, erleichtern oder fördern könnte), ist unabhängig davon, ob sie sich gegen eine Person oder eine Gruppe richtet, untersagt. Dazu gehören alle Werbeinhalte und Ausrichtungen, die willhaben in seinem alleinigen und absoluten Ermessen als degradierend, einschüchternd oder Gewalt, Hass oder voreingenommene Handlungen gegen eine Person oder Gruppe aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Ethnizität, Religion, sexuellen Orientierung, nationalen Herkunft, Behinderung oder anderer unterscheidender Faktoren einstufen kann.

Illegale Downloads

  • Werbung darf keine Programme automatisch installieren, kopieren oder herunterladen, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Benutzers. 
  • Jegliche Werbung, die Software-Updates, Codecs, Erweiterungen oder Downloads anbietet, die eine Beschleunigung, Reparatur oder Verbesserung der Computerleistung versprechen, wird nicht zugelassen.
  • Werbung für technischen Support für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens oder für Dienstleistungen, die versprechen, Produkte eines anderen Unternehmens zu reparieren oder zu verbessern, sind nicht erlaubt.

Anstößige Inhalte

  • Potenziell anstößige Werbeinhalte (einschließlich Sprache, Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Cartoons oder Animationen), wie von willhaben in seinem alleinigen und absoluten Ermessen festgelegt, sind untersagt. 
  • Dazu gehören unter anderem Inhalte, die anstößige, geschmacklose Sprache oder Bilder verwenden, Angstmache betreiben, vulgäre, obszöne oder unangemessene Bilder oder Sprache enthalten, Profanität, beängstigende, bedrohliche oder sexuell anstößige Inhalte.

Verdächtige Aktivitäten

  • Täuschende Produkte & Dienstleistungen
  • Pyramiden- oder Kettenbriefe oder Beschäftigungsprogramme
  • Hintergrundrecherchen oder Verhaftungsprotokolle
  • Feuerwaffen und Waffen
  • Feuerwerke und Sprengstoffe
  • Spyware, Spionagekameras oder Überwachungsausrüstungen

Gewalt

  • Werbung, die Vergewaltigung, Folter, Kannibalismus, Tötung, menschliches Leiden oder den Tod, Verstümmelung oder Selbstverstümmelung, Selbstmord, Selbstverletzung, Ausbeutung, Menschenhandel, Gewalt gegen Menschen und/oder Tiere oder grafische oder gewalttätige Bilder wie Blut oder Körperteile zeigt, ist untersagt. Dies beinhaltet auch Geschäftsmodelle, die sozioökonomische Unterschiede ausnutzen und/oder Grausamkeiten gegenüber Menschen und/oder Tieren beinhalten.

 

Eingeschränkt zulässige Werbekategorien

Alkohol

  • Die Werbung für Alkohol und damit verbundene Dienstleistungen wie Alkohollieferdienste muss allen anwendbaren Gesetzen entsprechen sowie den darin festgelegten Beschränkungen und Anforderungen.
  • Werbung muss erforderliche Warnhinweise und verantwortungsbewusste Trinkhinweise enthalten, wie z.B. „Bitte trinken Sie verantwortungsbewusst“ oder „Nicht trinken und fahren“ im Anzeigentext.
  • Die Werbung darf nicht ansprechend sein für Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter für den Konsum von Alkohol und Folgendes umfassen:
    • Nichttrinker zum Trinken ermutigen;
    • den allgemeinen Konsum von Alkohol fördern, im Gegensatz zur Markenpräferenz;
    • Alkohol mit Jugendlichen oder Jugendzeichen oder Aktivitäten verbinden, die hauptsächlich Jugendliche ansprechen;
    • Personen darstellen, die mit Jugendlichen verwechselt werden könnten;
    • eine Empfehlung von einer Person enthalten, die wahrscheinlich ein Vorbild für Minderjährige ist;
    • Alkohol als Statussymbol, als Notwendigkeit oder als Flucht vor den Problemen des Lebens darstellen;
    • andeuten, dass soziale Akzeptanz, Status, Erfolg oder geschäftlicher oder sportlicher Erfolg durch den Konsum von Alkohol erlangt oder verbessert werden können, oder dass der Konsum von Alkohol notwendig ist, um eine Aktivität zu genießen oder ihr Vorrang einzuräumen;
    • ein Produkt oder seinen Konsum auf unangemessene Weise darstellen;
    • die Bedeutung eines Produkts oder seiner Verpackung übertreiben;
    • die Auswirkungen von Alkohol oder dessen Missbrauch, Abhängigkeit oder zwanghaftes Verhalten erwähnen oder darstellen;
    • mit Bezug auf einen Kauf eine Aufforderung verwenden;
    • das Produkt mit Aktivitäten verknüpfen, die Geschicklichkeit, Sorgfalt oder geistige Wachsamkeit erfordern oder mit offensichtlichen Gefahren verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Fahren;
    • vorschlagen, dass ein Produkt aufgrund eines höheren Alkoholgehalts bevorzugt werden sollte;
    • Personen mit Alkohol in Situationen darstellen, in denen dies verboten wäre;
    • den Alkoholkonsum, direkt oder indirekt, darstellen;
    • Behauptungen über die gesundheitsfördernden, nahrhaften, heilenden, diätetischen, stimulierenden oder sedierenden Vorteile von Alkohol aufstellen.

Finanzwesen

  • Werbetreibende, die Finanzprodukte und -dienstleistungen bewerben, müssen sicherstellen, dass sie diese Richtlinie sowie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften, branchenüblichen Praktiken und andere Anforderungen einhalten.

Berater für Kreditberichte

  • Werbetreibende, die Produkte und Dienstleistungen für „Kreditberichte“ anbieten, müssen alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Anforderungen und Hinweise in ihren Anzeigen und auf der Zielseite einhalten.

Glücksspiel & Lotterien

  • Alle Glücksspielanzeigen benötigen eine vorherige Genehmigung von willhaben.
  • Glücksspielwerbetreibende müssen sicherstellen, dass sie alle einschlägigen Gesetze sowie branchenüblichen Standards für Werbung mit Glücksspielinhalten einhalten.

Schönheit & Kosmetik

  • Die Werbung für Schönheits- und Kosmetikprodukte, die irreführend oder falsch ist oder impliziert, dass eine Person unrealistische oder extreme Ergebnisse erleben oder erzielen kann, ist untersagt. Dazu gehören Behauptungen, die ähnliche Ergebnisse wie eine pharmazeutische oder chirurgische Behandlung versprechen.
  • Ansprüche müssen durch geeignete Studien, Verbrauchertests und/oder andere wissenschaftliche Beweise gemäß geltendem Recht gestützt werden.
  • Die Werbung für Schönheits- und Kosmetikprodukte muss allen anwendbaren Gesetzen entsprechen.

Gesundheitswesen, Pharmazeutika (Verschreibungspflichtige und rezeptfreie) & Gesundheitsbezogene Produkte & Dienstleistungen

  • Werbetreibende, die Gesundheitsdienste, Gesundheits- oder Wellnessprodukte und/oder Produkte oder Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsabnahme/diätetische Produkte bewerben, müssen alle anwendbaren behördlichen Richtlinien, Gesetze, branchenüblichen Praktiken und andere Anforderungen einhalten.
  • Werbetreibende, die Arzneimittel bewerben, müssen allen anwendbaren behördlichen Richtlinien, Gesetzen, branchenüblichen Praktiken und anderen Anforderungen entsprechen, einschließlich der Aufrechterhaltung einer aktuellen Zertifizierung für die Märkte, in denen sie werben, soweit zutreffend.
  • Alle pharmazeutischen Anzeigen erfordern eine vorherigen schriftlichen Genehmigung von willhaben. 

Stand: Februar 2024